Nach der Zerschlagung des illegalen Filmportals Kino.to nimmt sich die Justiz jetzt das Umfeld vor. Am Mittwoch ließ die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zehn Objekte in fünf Bundesländern durchsuchen, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein am Freitag und bestätigte einen Bericht von Spiegel Online. Zwei Geschäftsleute wurden verhaftet.
Laut Klein traten ein 23-Jähriger und ein 47 Jahre alter Mann als Werbevermittler auf. Sie sorgten dafür, dass Werbung bei Kino.to platziert wurde. Die beiden Männer wurden in Hamburg und Rheinland-Pfalz verhaftet. Sie sitzen in Untersuchungshaft und sollen in nächster Zeit nach Sachsen gebracht werden. Konkret gab es Durchsuchungen in Hamburg, Hessen, Rheinland- Pfalz, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen.
Kino.to war im Juni 2011 aufgeflogen. Über die Seite waren zeitweise Hunderttausende raubkopierte Filme, Serien und Dokumentationen zu erreichen, die bei sogenannten Filehostern lagerten. Zeitweise verzeichnete das Portal bis zu vier Millionen Nutzer täglich. Geld wurde mit Werbung verdient.
Am Mittwoch war vor dem Landgericht Leipzig der Chefprogrammierer des Portals zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Wann der Leipziger Kino.to-Gründer vor Gericht kommt, ist noch nicht klar. Ende vergangenen Jahres waren schon mehrere ehemalige Mitarbeiter vom Amtsgericht Leipzig zu Haftstrafen verurteilt worden.
Quelle: heise.de
Schade, dass die jetzt das ausbaden müssen,..
aber ich versteh immer noch nicht wieso sie dafür strafbar gemacht werden können, die haben ja nur auf die filme verlinkt? oder hab ich da was falsch verstanden?
So wie ich das verstehe, wurde viel Geld mit der Werbung auf kino.to verdient.
Damit solche Seiten nicht weiter verbreitet/eröffnet werden, suchen Sie irgendwelche Gründe, um so viele Leute wie möglich zu bestrafen.
Das soll zur Abschreckung dienen. Ob unschuldige dafür bestraft werden, ist Ihnen egal.
naja das verlinken auf illegalen Content ist ebenfalls schon strafbar, allerdings haben Sie auch die Hosting Portale selbst betrieben,.. was sie natürlich angreifbar gemacht hat – und was auch illegal ist.