Gab es da nicht mal so was wie Datenschutz oder ein »Recht auf informationelle Selbstbestimmung«? Dessen Durchsetzung ist in Zeiten von welt-weit vernetzten Kommunikationsmedien schwierig.

Grundsätzlich besteht in der Europäischen Union aber ein Anspruch auf Löschung oder Sperrung von unzulässig gespeicherten Daten und auf Berichtigung von falschen Angaben. Dieser rechtliche Anspruch richtet sich bei Angaben im Internet gegen den verantwortlichen Seitenbetreiber. Den findet man im Impressum der Internetseite. »Die Praxis ist aber, dass sowohl die Identifizierung der Verantwortlichen als auch die Durchsetzung der Löschung oft misslingt«, erklärt Thilo Weichert, Landesbeauftragter für Datenschutz in Schleswig-Holstein.

In solchen Fällen können möglicherweise die zuständigen Datenschutzbehörden weiterhelfen – »zuständig« heißt in Deutschland, dass man erst einmal rauskriegen muss, wo die eigenen Daten verarbeitet werden. Selbst wenn der Firmensitz im Ausland liegt, kann der deutsche Datenschutz noch greifen, denn viele Unternehmen haben hierzulande eine Niederlassung. Trotzdem dämpft Datenschützer Weichert die Hoffnung auf schnelle Hilfe: »Die Datenschutzbehörden sind zumeist hoffnungslos überlastet.«

Außerdem ist nicht immer klar, ob die strittigen Angaben überhaupt gelöscht werden können – denn es gibt ja auch das Recht auf Meinungsfreiheit. Schmähkritik aber, falsche Tatsachenbehauptungen oder die Veröffentlichung privater Daten muss sich keiner gefallen lassen. Lösch – und Sperransprüche können auch gegen Suchmaschinenbetreiber geltend gemacht werden.

Wer selbst über sich Daten ins Netz stellt (und dies dann bedauert), kann diese Daten grundsätzlich später selbst wieder aus dem Netz nehmen – auch wenn er zuvor der Veröffentlichung zugestimmt hat. In diesem Fall muss man die eigene Zustimmung widerrufen. Was aber nur gegen die Erstveröffentlichung hilft: »Dagegen, dass andere die Daten zuvor kopiert haben und in eigener Verantwortung hosten, ist rechtlich kaum ein Kraut gewachsen«, sagt Datenschützer Teichert.

In diese Marktlücke stoßen seit einiger Zeit Firmen wie »Reputation Defender«, die versprechen, gegen Gebühr die persönliche Internetweste reinzuwaschen. Wie sie dabei vorgehen, ist streng gehütetes Geschäftsgeheimnis. Die Nachfrage ist groß. »Aus der faktischen Not wird eine lukrative Einnahmequelle«, kritisiert Thilo Teichert und warnt: »Es darf nicht sein, dass nur die Privatsphäre zahlungskräftiger Kunden verteidigt wird.«

Quelle: PM