Forderung bereits in belgischen Stadtbibliotheken eingebracht

In Belgien fordert der Rechteverwerter SABAM Gebühren für das Vorlesen von Büchern. SABAM ist eine Vereinigung von Künstlern, Komponisten und Autoren und entspricht der österreichischen AKM oder der deutschen GEMA. Bibliotheken, die Vorlesestunden für Kinder veranstalten, sollen damit zur Kasse gebeten werden. Am Dienstag berichtete die belgische Tageszeitung „De Morgen„, dass diese Forderung bereits in mehreren Stadtbibliotheken eingebracht wurde. Da die Bücher urheberrechtlich geschützt seien, müsse eine Abgabe seitens der Bibliothek stattfinden.

250 Euro Gebühren

Für das bloße Vorlesen der Bücher in den Lesezirkeln müssten damit jährlich 250 Euro Gebühren bezahlt werden, sagt ein Bibliothekar aus Dilbeek. SABAM beteuert, dass diese Abgaben rechtmäßig eingefordert werden dürfen, denn Bibliotheken seien wie Schulen öffentliche Orte.

Österreich

In Österreich fordert die AKM bei öffentlichen Lesungen eine Gebühr ein. Allerdings entfällt diese, wenn dem Vorleser keine Gage bekommt und die Lesung kostenlos besucht werden kann. Bei Vorlesungen in Bildungseinrichtungen, wie Schulen oder Kindergärten, muss keine Abgabe bezahlt werden.

Weitere Klage im vergangenen Jahr gescheitert

2011 hat SABAM bereits eine Klage verloren, bei der sie den Zugangsprovider Scarlett zwingen wollte, Filter einzurichten, die gegen Urheberrechtsverletzungen wirksam sind. Und der jüngste Fall: Im Vormonat hat SABAM selbige Forderung beim Social Network Netlog vergeblich eingebracht.

Kinderlieder

Der Fall erinnert stark an die im Jahr 2010 eingebrachte Forderung der deutschen GEMA, für das Singen von Kinderliedern in Kindergärten Abgaben zu bezahlen.