Nachdem Sony eine einstweilige Verfügung gegen Georg Hotz erwirkt hat, muss der als „Geohot“ bekannte Playstation 3-Hacker nun seine gesamte Computer-Ausrüstung innerhalb von zehn Tagen den Anwälten des Konzerns zur Verfügung stellen. Das betreffe sämtliche Computer bis hin zu USB-Sticks, berichtet Golem.

Keine Infos veröffentlichen

Hotz hat den Root-Key der Playstation 3 veröffentlicht, der es ermöglicht eigene Programme und Spiele auf der Konsole abzuspielen als wäre es von Sony lizenzierte Software. Sony Computer Entertainment of America (SCEA) hat mit der einstweiligen Verfügung auch erwirkt, dass Geohot keine Informationen zum Sicherheitssystem der Konsole mehr veröffentlichen darf. Der Bescheid sehe zudem vor, dass er seine Computer unverändert den Sony-Anwälten zur Verfügung stellen muss. Dem Hacker wird vorgeworfen, gegen den Digital Millennium Copyright Act zu haben.

Firmware-Update geknackt

Geohot ist nicht der einzige, der die Sicherheitsmechanismen der Konsole umgehen kann. Inzwischen soll ein erst am 27. Februar veröffentlichtes Sicherheitsupdate, das die Firmware der Playstation 3 auf Version 3.56 aktualisiert, bereits wieder geknackt worden sein. (red)